Aktuell:

Minimalanforderungen für die Durchführung einer Notfallsectio

Der Kanton Zürich hat im Zusammenhang mit der Publikation der Spitalliste für die öffentlichen und privaten Spitäler im Kanton Richtlinien erlassen. Die Zeit zwischen dem Entscheid zur Sectio und der Extraktion des Kindes darf 15 Minuten nicht überschreiten. Einige andere Kantone sind dem Beispiel von Zürich gefolgt und haben ebenfalls Zeitlimiten definiert (10 Minuten bis zur Ankunft im Spital und 10 Minuten bis zur Extraktion des Kindes). Der Kanton Zürich hat weder gynécologie suisse, die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), noch die Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie und Anästhesiologie in die Entscheidfindung miteinbezogen.

Der Vorstand von gynécologie suisse hat eine ad hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Dr. med René Hornung, Chefarzt der Frauenklinik am Kantonsspital St. Gallen, eingesetzt, die nach intensivem Literaturstudium folgende Empfehlungen formuliert hat:

  • Das Auftreten erster Anzeichen einer akuten fetalen Gefährdung bis zur fetalen Schädigung ist ein kontinuierlicher Prozess, was die Definition eines für Mutter und Kind sicheren Zeitintervalls zwischen Alarmierung und Entbindung verunmöglicht. Bei Schwangerschaften mit niedrigem Risikoprofil dürfen bei Auftreten einer akuten fetalen Gefährdung von der Alarmierung des Arztes mit Facharztreife bis zur Entbindung des Kindes 30 Minuten nicht überschritten werden.
     
  • Bei Risikoschwangerschaften oder Geburten mit Warnzeichen müssen substanziell kürzere Alarmierungs-Entbindungszeiten erreicht werden. Schwangerschaften mit hohem Risikoprofil dürfen nur in Kliniken mit entsprechender Ausstattung an Personal und Infrastruktur betreut werden.
     
  • Notfallabläufe sollen für jede Klinik definiert und zyklisch eingeübt werden.

Diese Empfehlungen basieren auf den Empfehlungen verschiedener anderer, europäischer und internationaler Fachgesellschaften.

Unser Vorschlag wurde der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie und der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie im Sinne einer Vernehmlassung zugestellt. Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesie, Dr. Cassina, hat mit Schreiben vom 9.3.2012 mitgeteilt, dass die Gesellschaft diese Empfehlungen uneingeschränkt unterstützt und sie allen ihren Mitgliedern zur Kenntnis bringen wird. Die Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie ist zur Zeit noch ausstehend.

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Grippeprävention: Ziele (noch) nicht erreicht

Das Institut für Politikwissenschaft und das Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung (beide Universität Zürich) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit die Kommunikationsstrategie zur Prävention der saisonalen Grippe evaluiert. Der Evaluationsbericht liegt nun vor:

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Q-Monitoring: Start der Erhebung

Q-Monitoring: Datenerhebung läuft

Das Projekt Q-Monitoring ambulante Medizin CH will anhand von Zahlen das Spektrum an Qualitätsaktivitäten aufzeigen, welche ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bereits heute leisten. Es geht ausschliesslich um die Erfassung aktuell getätigter Qualitätsaktivitäten – kurz: um eine Bestandesaufnahme. Nach der erfolgreichen Pilotphase im Jahr 2010 beteiligen sich neu insgesamt zehn Fachgesellschaften an Q-Monitoring – und damit rund zwei Drittel der ambulant tätigen Ärzteschaft.
Auch unsere Fachgesellschaft beteiligt sich am Projekt Q-Monitoring ambulante Medizin CH. Die Resultate dienen uns als gute Entscheidungsgrundlage etwa für zielgerichtete Fortbildungsangebote oder die Planung und Entwicklung der fachinternen Qualitätsstrategie. Aber auch Sie als teilnehmende Ärztinnen und Ärzte erhalten ein wertvolles Feedback und einen Überblick im Dschungel der Qualitätsaktivitäten!
 
Jetzt an der Umfrage teilnehmen!
 
Unsere Fachgesellschaft bittet alle ambulant tätigen Mitglieder sich an der Q-Monitoring-Umfrage zu beteiligen. Die Dateneingabe erfolgt via myFMH-Mitgliederportal, welches datentechnisch den höchsten Sicherheitsansprüchen genügt. Dadurch wird die Vertraulichkeit der Dateneingabe streng gewahrt. Hier gelangen Sie zum geschützten myFMH-Mitgliederportal und nach dem Einloggen weiter zur Umfrage.

Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie auf www.fmh.ch à Qualität à Q-Monitoring. Bei Fragen zum Projekt gibt die FMH-Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ gerne Auskunft: ddq@fmh.ch oder 031 359 11 11.

Venöse thromboembolische Erkrankungen unter Einnahme eines kombinierten oralen Ovulationshemmers

In diesem Jahr sind zwei schwere thrombo-embolische Ereignisse bei jungen Frauen unter Einnahme einer Pille bekannt geworden. Die SGGG möchte daher die untenstehenden Grundlagen zum Auftreten von thrombo-embolischen Ereignissen unter OH in Erinnerung rufe. PDF Download

Das Beratungsgespräch vor einem Schwangerschaftsabbruch

Die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch befreit Frauen und Ärzte und Ärztinnen aus einer strafrechtlich definierten Beurteilung und Indikationsstellung, die häufig sehr schwierig und teilweise willkürlich war.

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