Info:

Weiterbildungsprogramm

Das aktuelle Weiterbildungsprogramm wurde von der Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB) am 1. November 2007 genehmigt und per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.

Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis 30. Juni 2013 (inkl. Operationskatalog und Blockkurse) abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach alten Bestimmungen vom 1. Januar 2002 verlangen.

Kandidatinnen und Kandidaten, die den Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss altem Reglement vom 1. Januar 2002 erwerben wollen, müssen die gesamte Weiterbildung (inklusive Operationskatalog und Blockkurse) bis spätestens 30. Juni 2013 abgeschlossen haben. Das heisst dass alle Kandidaten die nach altem Reglement 2002 den Facharzttitel erwerben wollen die gesamte Weiterbildungszeit (1 Fremdjahr und 5 fachspezifische Jahre) bis zum 30.06.13 absolviert haben müssen. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es keine, da die Übergangsbestimmungen mit einer Übergangszeit von 5 Jahren seit Inkrafttreten des neuen Weiterbildungsprogramms vom 1.7.2008 sehr grosszügig angesetzt wurden. Einzig die Prüfung kann nach dem 30.6.2013 abgelegt werden.

Wer den Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe aufgrund des Weiterbildungsprogramms  vom 1. Januar 2002 oder einem früheren Weiterbildungsprogramm erworben hat, erhält den Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe ohne weitere Voraussetzungen.

Die Einbindung in ein Weiterbildungsnetz (Ziffer 5.2) muss bis am 30. Juni 2011 abgeschlossen sein.