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Risikoanalyse gemäss Mutterschutzverordnung

GynäkologInnen, die eine Schwangere mit einem Risikoarbeitsplatz betreuen, müssen nach der Mutterschutzverordnung zu Beginn der Gravidität eine Eignungsuntersuchung durchführen. Liegt diese nicht vor, muss der Arzt diese direkt beim Arbeitgeber einfordern.

 

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Musterbrief des Gynäkologen an den Arbeitgeber

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Erläuterungen zum Musterbrief