Da die Gynäkologen/Geburtshelfer spezialisierte Leistungen, aber oft auch - häufig als einzige - Grundversorgungsleistungen für adoleszente Mädchen und junge Frauen erbringen, kommt ihnen besondere Verantwortung bei der Prävention der Krankheiten zu, die durch Impfungen verhindert werden können.
Diese Verantwortung beschränkt sich nicht auf die Prävention von kongenitalen Röteln und prä- oder perinatalen Verizellen: Vielmehr erstreckt sie sich auf alle Basisimpfungen, einschliesslich Diphterie, Tetanus und Hepatitis B. BAG, EKIF und SGGG empfehlen daher den Gynäkologen/Geburtshelfern, die Gelegenheit zu nutzen, die ihnen ihr einzigartiger Zugang zu dieser sonst meist gesunden Gruppe bietet, um den Impfstatus jeder neuen Patientin systematisch und vollständig zu erfassen und gegebenenfalls die fehlenden Impfungen vorzunehmen. Diese Empfehlungen sind mit einer erheblichen Änderung der Praxis verbunden: Impfungen der neuen, nicht schwangeren Patientinnen mit unvollständigem Impfstatus anstelle der Durchführung von serologischen Untersuchungen. Damit werden die Gynäkologen/Geburtshelfer zur Prävention aller durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten bei Frauen im gebärfähigen Alter beitragen.
Die Informationen über die in der Schweiz empfohlenen Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan sowie in den spezifischen Richtlinien und Empfehlungen enthalten.
Jeder schwangeren Frau wird zum Schutz ihres Kindes in den ersten Lebensmonaten eine Dosis dTpa vorzugsweise im 2. Trimester (13.–26. SSW) empfohlen (Nachholimpfung [= im 2. Trimester „verpasster“ Impftermin] möglichst im 3. Trimester so früh wie möglich). Eine Pertussisimpfung (dTpa) ist in jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Pertussisimpfung oder Pertussiserkrankung. Da die Impfung im 2. Trimester einer Schwangerschaft den Säugling optimal gegen Pertussis schützt, ist diese Impfstrategie zu priorisieren und zu fordern.
Begründung: Frau Prof. Siegrist (Uni Genf) hat Antikörper-Studien publiziert, die diese Empfehlung begründen. Darauf wird im geplanten Expertenbrief detailliert eingegangen werden.
Februar 2006
April 2019
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