Wegen der zahlreichen Fragen in Zusammenhang mit der Franchise bzw. Kostenbeteiligung in und nach der Schwangerschaft, hat das BAG am 19. März 2018 ein Informationsschreiben an die Versicherer herausgegeben und auf der Website publiziert. Darin ist u.a. klar festgehalten, dass Kontrolluntersuchungen bei komplikationslosem Verlauf vor der 12. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit sind, da es sich um Mutterschaftsleitungen nach Artikel 29 Absatz 2 KVG handelt.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt sind die Frauen auch bei Komplikationen von der Franchise befreit.
Hier finden Sie alle Informationen zur Gesetzeslage
Link zum BAG
Diese Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch wie Sie Cookies deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.