Wichtige Informationen für Veranstalter von Blockkursen:
Alle Blockkurse (bereits anerkannt oder nicht) müssen jeweils für das folgende Jahr über das untenstehende Antragsformular eingereicht werden. Deadline für alle Blockkurse ist der 30. September. Kurse welche erstmalig angeboten werden, müssen vom Vorstand der gynécologie suisse genehmigt werden. Sie müssen deshalb mit einem detaillierten Zeitplan und Angaben zu den Inhalten eingereicht werden.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Ein Blockkurs wird nur anerkannt, wenn auf der Teilnahmebestätigung steht, dass der Kurs von der SGGG als Blockkurs anerkannt ist.
Im Ausland besuchte Kurse werden nicht angerechnet!
Ultraschallbasiskurs in Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss Weiterbildungsprogramm SIWF. Ausschliesslich die Kurse an den Universitätsspitälern
können angerechnet werden.
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